Übertritt & Gymi · Übertritt Maturitätsschule
Übertrittsverfahren an Zürcher Maturitätsschulen
Der Kanton Zürich fasst den Zugang zu Langgymnasium, Kurzgymnasium, Handelsmittelschule, Fachmittelschule, Informatikmittelschule und Berufsmaturitätsschule in der Zentralen Aufnahmeprüfung zusammen. Seit dem Schuljahr 2022/23 gelten weitgehend einheitliche Bedingungen.
Zeitpunkte des Übertritts
- Nach der 6. Primarklasse ins Langgymnasium
- Nach der 2. oder 3. Klasse der Sekundarschule ins Kurzgymnasium
- Während oder nach einer beruflichen Grundbildung in ausgewählte Programme
Was die kantonale Evaluation prüft
Die Bildungsdirektion wertet bildungsstatistische Daten und eine Online-Befragung von Prüflingen aus. Untersucht werden unter anderem Veränderungen der Erfolgsquoten seit Inkrafttreten der neuen Verfahren, die Vorhersagekraft der ZAP für die Probezeit und das subjektive Prüfungserlebnis.
Im Rahmen der Evaluation wurden 2024 insgesamt 3'601 Jugendliche befragt, die eine Aufnahmeprüfung an einer Maturitätsschule absolviert hatten.
Ruhige Vorbereitung statt Prognosen
Seriöse Lernangebote können Grundlagen stärken, dürfen aber keine Zulassung versprechen. Massgeblich bleiben die veröffentlichten kantonalen Anforderungen, schulische Rückmeldungen und das Wohlbefinden des Kindes.
Häufige Fragen
Werden schulische Noten bei der ZAP berücksichtigt?
Seit der Reform werden schulische Vorleistungen mehrheitlich berücksichtigt. Details stehen in der Aufnahmeverordnung und im Aufnahmereglement des Kantons.
Gibt es eine amtliche Aufnahmeprognose?
Nein. Anbieter, die eine sichere Zulassung versprechen, sollten kritisch geprüft werden.
Quellen
- Evaluation Übertrittsverfahren Maturitätsschulen (Kanton Zürich)
- Zentrale Aufnahmeprüfung (Kanton Zürich) (Kanton Zürich)
- Statistik zur zentralen Aufnahmeprüfung (Kanton Zürich) (Kanton Zürich)
Zuletzt fachlich geprüft: 2026-07-22. Ziffli ist ein unabhängiges Angebot und keine offizielle Stelle des Kantons Zürich.