Lehrplan & Schule · Sekundarstufe I
Die Sekundarstufe I nach der Primarschule in Zürich
Nach der 6. Primarklasse wechseln Kinder im Kanton Zürich entweder ins Langgymnasium oder in die Sekundarschule. Die Sekundarschule dauert drei Jahre und ist in zwei bis drei Abteilungen gegliedert: A, B und in einzelnen Schulgemeinden C. In einzelnen Fächern können zusätzlich Anforderungsstufen geführt werden. Aus der Sekundarschule bleibt der Weg ans Gymnasium über das Kurzgymnasium offen.
Typische Wege nach der Primarschule
- Langgymnasium im Anschluss an die 6. Primarklasse, wenn die Zentrale Aufnahmeprüfung (ZAP1) bestanden ist
- Sekundarschule während drei Jahren in der Abteilung A oder B; einzelne Schulgemeinden führen zusätzlich eine Abteilung C. Die Abteilung A ist die anspruchsvollste.
- Anforderungsstufen I, II und III in einzelnen Fächern: möglich sind Mathematik, Deutsch, Französisch und Englisch, pro Schulgemeinde höchstens drei davon. Die Stufe I ist die anspruchsvollste.
- Kurzgymnasium nach der 2. oder 3. Sekundarklasse über die Zentrale Aufnahmeprüfung, aus der Abteilung A oder B
- Nach der Sekundarschule eine berufliche Grundbildung mit oder ohne Berufsmaturität oder eine Mittelschule
Was sich seit 2022/23 geändert hat
Mit der neuen Verordnung über die Aufnahme in die Maturitätsschulen (VAM) wurden die Übertrittsverfahren im Kanton Zürich stärker harmonisiert. Schulische Vorleistungen werden seither mehrheitlich berücksichtigt; Bestehensnormen und Bewertungsskalen der ZAP wurden neu festgelegt.
Eine kantonale Evaluation untersucht, wie sich Erfolgsquoten, Probezeit und das Erleben der Prüflinge seitdem entwickelt haben.
Für Eltern hilfreich
- Früh die offiziellen kantonalen Unterlagen lesen, nicht nur kommerzielle Vorbereitungsangebote.
- Mit der Klassenlehrperson über realistische Wege und Stärken des Kindes sprechen.
- Auf der Website der eigenen Schulgemeinde nachsehen, ob es eine Abteilung C gibt und in welchen Fächern Anforderungsstufen geführt werden.
- Ein Nichtbestehen der Gymiprüfung schliesst weitere Bildungswege nicht aus.
Häufige Fragen
Ist die Sekundarschule ein «schlechterer» Weg?
Nein. Nach der Sekundarschule stehen die berufliche Grundbildung mit oder ohne Berufsmaturität und die Mittelschulen offen, auch das Kurzgymnasium. Der Kanton betont, dass der Start nach der Primarschule nur eine Richtung vorgibt und spätere Wechsel möglich sind. Entscheidend ist, welcher Weg zum Kind passt.
Wer entscheidet über die Abteilung A, B oder C?
Die Lehrpersonen der Primarschule und die Eltern entscheiden gemeinsam. Grundlage ist eine Gesamtbeurteilung: schulische Leistungen, Arbeits- und Lernverhalten, Sozialverhalten und Entwicklungsstand. Sind sie sich nicht einig, entscheidet die für die Sekundarschule zuständige Schulpflege. Die Anforderungsstufe in einem Fach richtet sich nach der Beurteilung in diesem Fach.
Kann ein Kind später die Abteilung oder Anforderungsstufe wechseln?
Ja. Lehrpersonen, Eltern und Schulleitung entscheiden gemeinsam, abhängig von Lernerfolg und Entwicklungsstand. Im ersten Sekundarschuljahr gibt es dafür drei Termine, danach zwei pro Jahr. Meist stellen die Lehrpersonen den Antrag, Eltern können einen Wechsel aber auch beantragen. Bei Uneinigkeit entscheidet die Schulpflege.
Kann man später noch ins Gymnasium wechseln?
Ja. Aus der 2. oder 3. Sekundarklasse kann man sich zur Zentralen Aufnahmeprüfung ins Kurzgymnasium anmelden, aus der Abteilung A wie aus der Abteilung B. Wer die Abteilung B besucht, braucht zusätzlich eine schriftliche Empfehlung der Klassenlehrperson. Anmeldefristen und Prüfungsarchiv stehen auf der kantonalen Seite zur Prüfung ins Kurzgymnasium.
Quellen
- Sekundarschule (Kanton Zürich) (Kanton Zürich)
- Prüfung für das Langgymnasium inkl. Prüfungsarchiv (Kanton Zürich)
- Prüfung für das Kurzgymnasium inkl. Voraussetzungen (Kanton Zürich)
- Evaluation Übertrittsverfahren Maturitätsschulen (Kanton Zürich)
- Gymnasium im Schweizer Bildungssystem (EDK) (EDK)
Zuletzt fachlich geprüft: 6. Oktober 2026.